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   VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997   

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VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997 (https://dejure.org/2012,20672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997 (https://dejure.org/2012,20672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - 21 ZB 11.2997 (https://dejure.org/2012,20672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Apothekerapprobation; Verurteilung wegen Betrugs; Unwürdigkeit; Unzuverlässigkeit; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Diese Einschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 GG ist gerechtfertigt, weil hohe Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der Bevölkerung, ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung, notwendiges Vertrauen des Kunden in den Apotheker, die Wertschätzung des Apothekers in der Gesellschaft und der Berufsstand des Apothekers zu schützen sind (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, BayVGH vom 29.10.1991 Az. 21 B 91.1337; vom 12.2.1997 Az. 21 CS 96.2430; vom 15.2.2000 Az. 21 B 96.1637 vom 11.7.2006 Az. 21 ZB 06.709 und vom 24.10.2006 Az. 21 BV 05.2036; vgl. auch BVerwG vom 26.9.2002 Az. 3 C 37/01).
  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Diese Einschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 GG ist gerechtfertigt, weil hohe Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der Bevölkerung, ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung, notwendiges Vertrauen des Kunden in den Apotheker, die Wertschätzung des Apothekers in der Gesellschaft und der Berufsstand des Apothekers zu schützen sind (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, BayVGH vom 29.10.1991 Az. 21 B 91.1337; vom 12.2.1997 Az. 21 CS 96.2430; vom 15.2.2000 Az. 21 B 96.1637 vom 11.7.2006 Az. 21 ZB 06.709 und vom 24.10.2006 Az. 21 BV 05.2036; vgl. auch BVerwG vom 26.9.2002 Az. 3 C 37/01).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Das mildere Mittel des Entzugs der Apothekenbetriebserlaubnis kann daher ausschließlich dann in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation nicht erfüllt sind, also die Würdigung des inkriminierten Verhaltens des Betroffenen (noch) nicht die Annahme der Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs rechtfertigt; denn zum Apothekerberuf zählt auch die Tätigkeit als angestellter Apotheker (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 Az. 3 B 23.07).
  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 21 ZB 06.709
    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Diese Einschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 GG ist gerechtfertigt, weil hohe Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der Bevölkerung, ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung, notwendiges Vertrauen des Kunden in den Apotheker, die Wertschätzung des Apothekers in der Gesellschaft und der Berufsstand des Apothekers zu schützen sind (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, BayVGH vom 29.10.1991 Az. 21 B 91.1337; vom 12.2.1997 Az. 21 CS 96.2430; vom 15.2.2000 Az. 21 B 96.1637 vom 11.7.2006 Az. 21 ZB 06.709 und vom 24.10.2006 Az. 21 BV 05.2036; vgl. auch BVerwG vom 26.9.2002 Az. 3 C 37/01).
  • VGH Bayern, 29.10.1991 - 21 B 91.1337
    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Diese Einschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 GG ist gerechtfertigt, weil hohe Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der Bevölkerung, ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung, notwendiges Vertrauen des Kunden in den Apotheker, die Wertschätzung des Apothekers in der Gesellschaft und der Berufsstand des Apothekers zu schützen sind (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, BayVGH vom 29.10.1991 Az. 21 B 91.1337; vom 12.2.1997 Az. 21 CS 96.2430; vom 15.2.2000 Az. 21 B 96.1637 vom 11.7.2006 Az. 21 ZB 06.709 und vom 24.10.2006 Az. 21 BV 05.2036; vgl. auch BVerwG vom 26.9.2002 Az. 3 C 37/01).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Anderes könnte ausnahmsweise gelten, wenn sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben, insbesondere wenn etwa im Fall der Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel Wiederaufnahmegründe im Sinn des § 359 StPO vorliegen oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte den Sachverhalt nunmehr besser aufklären können als das Strafgericht (vgl. dazu die hier übertragbare st. Rspr. des BVerwG im Straßenverkehrsrecht, u. a. BVerwG vom 12.1.1977 und vom 28.9.1981 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51 und Nr. 60; im Ausländerrecht, u. a. BVerwG vom 16.9.1986 und vom 8.5.1989 Buchholz 402.24 § 10 AuslG a.F. Nr. 112 und Nr. 118; im Waffenrecht, z. B. BVerwG vom 24.6.1992 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 65; sowie BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 ).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Der Widerruf der Approbation stellt eine Maßnahme zur Abwehr der Gefahren dar, die von der Tätigkeit eines unzuverlässigen oder zur Berufsausübung unwürdigen Apothekers ausgehen (vgl auch BVerwG vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 und vom 14.4.1998 Az. 3 B 95/97 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Erweist sich der Kläger somit als unwürdig und unzuverlässig zur Ausübung des ärztlichen Berufs, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit der familiären oder finanziellen Situation des Klägers, bedürfte (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 28.1.2003 a.a.O.; OVG NW vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 , vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Darüber hinaus genügt auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster Verstoß grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit - wie hier - von Bedeutung und Gewicht sind (vgl. BVerwG vom 4.8.1993 NVwZ-RR 1994, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
    Erweist sich der Kläger somit als unwürdig und unzuverlässig zur Ausübung des ärztlichen Berufs, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit der familiären oder finanziellen Situation des Klägers, bedürfte (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 28.1.2003 a.a.O.; OVG NW vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 , vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines

  • VG Ansbach, 14.12.2021 - AN 4 K 20.02757

    Widerruf der Approbation als Apothekerin, Nachquittieren von Rezepten,

    Grundsätzlich ist dabei der Ausgang eines berufsrechtlichen Verfahrens schon nicht maßgeblich, da es für das Approbationswiderrufsverfahren keinerlei Bindungswirkung entfaltet (BayVGH, B.v. 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997 - Rn. 14 - juris).

    Ein solches Verhalten stimmt nicht mit dem gesamten Berufsbild und den Vorstellungen überein, die die Bevölkerung allgemein von einer Apothekerin hat, weshalb selbst eine geringere Verurteilung als im Falle der Klägerin als ausreichend erachtet wurde (vgl. BayVGH, B.v. 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997 - Rn. 12 - juris).

    Wegen der unterschiedlichen Maßnahmenrichtung des Strafurteils und des letztlich auch hierauf beruhenden Entzugs der Approbation als Apothekerin kann auch nicht von einem unzulässigem Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung ausgegangen werden (BayVGH, B.v. 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997 - Rn. 20 - juris).

    Das mildere Mittel des Entzugs der Apothekenbetriebserlaubnis kann ausschließlich dann in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation nicht erfüllt sind, also die Würdigung des inkriminierten Verhaltens des Betroffenen (noch) nicht die Annahme der Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs rechtfertigt (BayVGH, B.v. 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997 - Rn. 13 - juris).

  • VG Aachen, 10.01.2019 - 5 K 4827/17

    Klage eines Apothekers gegen Widerruf der Approbation erfolgreich

    Dabei wird von einem Apotheker, der in einem der Kernbereiche des Gesundheitswesens tätig ist, wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses, das zwischen ihm und den Patienten vorhanden sein muss, nicht nur eine sorgfältige und ordnungsgemäße, sondern eine auch sonst in jeder Hinsicht integre Berufsausübung erwartet, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 - (bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris) und Beschluss vom 9. Juli 2012 - 21 ZB 11.2997 -, juris.
  • VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772

    Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer

    Die Frage nach dem Verbot einer Doppelbestrafung stellt sich daher schon wegen der unterschiedlichen Zielsetzung der Verfahren nicht (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2012 - 21 ZB 11.2997 - juris Rn. 20).
  • VG München, 03.12.2015 - M 16 K 14.3422

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

    Eine rechtlich erhebliche "Kollisionslage" kann damit nicht entstehen (vgl. BayVGH, B. v. 9.7.2012 - 21 ZB 11.2997 - juris Rn. 20).
  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1737

    Widerruf einer Versicherungsvermittlererlaubnis wegen der Verwirklichung von

    Anderes könnte ausnahmsweise allerdings dann gelten, wenn sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben, insbesondere wenn etwa im Fall der Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO vorliegen oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte den Sachverhalt nunmehr besser aufklären können, als das Strafgericht (vgl. BayVGH vom 9.7.2012, Az. 21 ZB 11.2997 m.w.N. aus der Rechtsprechung; BayVGH vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153 ).
  • VG Bayreuth, 03.04.2012 - B 1 K 10.242

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Unwürdigkeit; strafrechtliche

    Nach alledem sind die Voraussetzungen der §§ 6 Abs. 2, 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO erfüllt, weshalb die Regierung von Oberfranken als zuständige Behörde die Approbation der Klägerin widerrufen musste (vgl. zur strafrechtlichen Verurteilung eines Apothekers zu 160 Tagessätzen Geldstrafe wegen Betrugs BayVGH vom 9.7.2012 Az. 21 ZB 11.2997).
  • VG München, 28.10.2014 - M 16 K 14.2750

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht);

    Entscheidend ist vielmehr, dass das Verhalten des Apothekers für jeden billig und gerecht Denkenden als Zerstörung der für seine Tätigkeit unverzichtbaren Vertrauensbasis erscheint (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2003 - 3 B 149/02 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 9.7.2012 - 21 ZB 11.2997 - juris Rn. 12).
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